Arbeitszimmer absetzen 2026: Voraussetzungen und Homeoffice-Pauschale für Selbstständige und GmbH
Wann lässt sich das häusliche Arbeitszimmer vollständig absetzen, wann reicht die Homeoffice-Pauschale? Ein Überblick für Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer.
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- Autor:in
- Diana
Wer von zu Hause aus arbeitet, stellt sich früher oder später die Frage: Kann ich mein Arbeitszimmer oder zumindest meinen Schreibtisch steuerlich absetzen? Die Antwort hängt davon ab, ob du die Voraussetzungen für ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer erfüllst oder ob du die einfachere Homeoffice-Pauschale nutzt.
Häusliches Arbeitszimmer: Wann ist es vollständig absetzbar?
Das klassische häusliche Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) kann seit der Steuerreform 2023 unbegrenzt abgesetzt werden – vorausgesetzt, es bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit. Das gilt für:
- Selbstständige (Freiberufler und Gewerbetreibende), die überwiegend von zu Hause aus tätig sind
- GmbH-Geschäftsführer, wenn das Homeoffice den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit bildet und kein vollwertiger Unternehmensarbeitsplatz verfügbar ist
Wichtig: Das Zimmer muss nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Ein Gästebett oder ein gemischter Raum disqualifiziert den Abzug.
Wie viel kannst du absetzen?
Bei einem anerkannten Arbeitszimmer kannst du anteilig folgende Kosten geltend machen:
- Kaltmiete oder Gebäudeabschreibung (bei Eigentum) anteilig nach Flächenverhältnis
- Nebenkosten anteilig: Strom, Heizung, Wasser, Internet
- Reinigungskosten für das Arbeitszimmer
- Möbel und Einrichtungsgegenstände (ggf. mit AfA über die Nutzungsdauer)
Beispiel: Das Arbeitszimmer umfasst 20 m² bei einer Gesamtwohnfläche von 100 m² (20 %). Bei 2.000 € Kaltmiete monatlich sind 400 € pro Monat absetzbar – also 4.800 € im Jahr.
Homeoffice-Pauschale: Die einfachere Alternative
Wer kein vollständiges Arbeitszimmer geltend machen kann oder will, nutzt die Homeoffice-Pauschale:
- 6 € pro Tag, an dem du ausschließlich von zu Hause arbeitest
- Maximal 1.260 € pro Jahr (entspricht 210 Tagen)
- Gilt dauerhaft seit 2023 – kein separater Raum erforderlich, nur der Nachweis der Homeoffice-Tage
- Für Selbstständige: wird in der Anlage EÜR geltend gemacht; für Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag: in der Anlage N
Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer
Nutzt du als Gesellschafter-Geschäftsführer kein vollständiges Büro der GmbH, gibt es zwei Wege:
- Mietvertrag GmbH ↔ Privatperson: Du vermietest ein Zimmer deiner Privatwohnung an die GmbH. Die GmbH zahlt eine marktübliche Miete (Betriebsausgabe), du versteuerst die Mieteinnahmen als Einkünfte aus Vermietung. Vorteil: Kein Arbeitszimmerthema in deiner Einkommensteuer. Der Mietvertrag muss schriftlich und fremdüblich gestaltet sein.
- Arbeitszimmerabzug in der persönlichen Einkommensteuer: Gelten die oben genannten Voraussetzungen (Tätigkeitsmittelpunkt), ist der Abzug möglich – aber nur in der Einkommensteuer, nicht auf GmbH-Ebene.
Was zählt nicht als Arbeitszimmer?
Das Finanzamt erkennt folgendes nicht als abzugsfähiges Arbeitszimmer an:
- Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Schlafzimmer
- Ein Zimmer, das auch als Gästezimmer, Hobbyraum oder Lagerraum dient
- Ein Raum, der privat mitgenutzt wird (auch wenn nur gelegentlich)
Fazit
Die Wahl zwischen Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale hängt von deiner konkreten Situation ab. Für Selbstständige, die überwiegend von zu Hause aus arbeiten, ist das vollständige Arbeitszimmer in der Regel deutlich wertvoller. Für alle anderen ist die Pauschale unkomplizierter. Norman hilft dir, Homeoffice-Kosten und alle anderen Betriebsausgaben korrekt zu erfassen und deiner Steuererklärung zuzuordnen – ob als Selbstständiger oder als GmbH-Geschäftsführer.
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