Kleinunternehmerregelung 2026: Grenze, Rechnung und Vor- und Nachteile
Die Kleinunternehmerregelung befreit Selbstständige mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht. Seit 2025 gilt eine neue Grenze von 25.000 Euro.
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- Aktualisiert
- Autor:in
- Diana
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit Selbstständige mit geringen Umsätzen von der Umsatzsteuerpflicht. Seit 2025 gilt eine neue, höhere Umsatzgrenze. Wer davon profitiert, wie eine Kleinunternehmer-Rechnung aussieht und wann die Regelung sich nicht lohnt – das erklärt dieser Artikel.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer zu stellen. Du erhebst keine Umsatzsteuer von deinen Kunden und führst auch keine ab – dafür darfst du aber auch keine Vorsteuer aus deinen eigenen Betriebsausgaben geltend machen. Die Regelung gilt für Selbstständige, Freiberufler und Einzelunternehmer mit niedrigem Umsatz.
Neue Umsatzgrenze 2025 und 2026: 25.000 Euro
Ab 2025 gelten neue Umsatzgrenzen:
- Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro (netto) – früher waren es 22.000 Euro.
- Laufendes Jahr unter 100.000 Euro (netto) – bei Überschreiten wird Umsatzsteuerpflicht sofort ausgelöst.
Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung gilt auch für GmbHs und UGs mit entsprechend niedrigen Umsätzen. Neu gegründete Unternehmen können die Regelung im Gründungsjahr nutzen, wenn der erwartete Umsatz für das laufende Jahr unter 25.000 Euro liegt.
Kleinunternehmer-Rechnung: So sieht sie aus
Als Kleinunternehmer stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis. Folgende Pflichtangaben müssen enthalten sein:
- Vollständiger Name und Adresse
- Steuernummer oder USt-IdNr.
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Leistungsbeschreibung und Leistungszeitraum
- Nettobetrag – kein Steuerausweis
- Pflichthinweis: "Kein Ausweis der Umsatzsteuer gemäß §19 UStG"
Wichtig: Du darfst auf der Rechnung keine Prozentzahl und keinen Steuerbetrag ausweisen – auch nicht "0 % MwSt". Der Hinweis auf §19 UStG ist Pflicht.
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
- Weniger Bürokratie: keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.
- Günstigere Preise für Privatkunden: da keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird, kannst du Endverbrauchern niedrigere Preise anbieten.
- Einfachere Buchhaltung: keine Trennung von Netto- und Bruttobeträgen erforderlich.
Nachteile: Kein Vorsteuerabzug
Der größte Nachteil: Du kannst keine Vorsteuer aus deinen Betriebsausgaben zurückfordern. Kaufst du Ausrüstung, Software oder Bürobedarf und zahlst 19 % MwSt., bleibt das ein voller Kostenpunkt für dich.
Beispiel: Ein Laptop für 1.000 Euro kostet dich als Kleinunternehmer 1.190 Euro – als regulärer Unternehmer nur 1.000 Euro netto (die 190 Euro Vorsteuer bekommst du zurück).
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Die Regelung lohnt sich vor allem, wenn du überwiegend Privatkunden hast, deine Betriebsausgaben gering sind und du dich in der Startphase mit unsicherem Umsatzniveau befindest. Sie lohnt sich weniger, wenn du hauptsächlich B2B-Kunden hast (die selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sind) oder regelmäßig teure Ausrüstung kaufst.
Fazit
Die Kleinunternehmerregelung 2026 bietet besonders Berufseinsteigern einen einfachen Start mit weniger Bürokratie. Die neue Grenze von 25.000 Euro macht sie für mehr Selbstständige zugänglich. Wer wächst und die Grenze überschreitet, wechselt automatisch in die reguläre Umsatzbesteuerung – dann lohnt sich Norman KI-Buchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldungen und Belege automatisch verwaltet. Mehr zu Steuern für Selbstständige findest du auf unserer Übersichtsseite.
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